Investor Relations
Jährliches Dokument
Gemäß § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)
Mit dem am 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt. Diese Unternehmen müssen künftig mindestens einmal jährlich ein Dokument mit einer Zusammenstellung ihrer gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vorangegangenen zwölf Monate veröffentlichen.
