Investor Relations

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Führungspersonen nach § 15 a WpHG

[Erläuterung: Nach dem Inkrafttreten des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes (FimaföG) zum 1. Juli 2002 müssen Geschäfte in Wertpapieren des eigenen Unternehmens von Organmitgliedern und ihnen nahestehenden Personen unverzüglich auf der Unternehmenshomepage gemeldet werden. Dies gilt für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, deren Verwandte ersten Grades sowie eingetragene Lebenspartner.]

Es wurden folgende meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte nach §15a WpHG publiziert.