Investor Relations
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Führungspersonen nach § 15 a WpHG
[Erläuterung: Nach
dem Inkrafttreten des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes (FimaföG)
zum 1. Juli 2002 müssen Geschäfte in Wertpapieren des eigenen
Unternehmens von Organmitgliedern und ihnen nahestehenden Personen unverzüglich
auf der Unternehmenshomepage gemeldet werden. Dies gilt für Vorstands-
und Aufsichtsratsmitglieder, deren Verwandte ersten Grades sowie eingetragene
Lebenspartner.]
